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Fahrzeug-Wiederzulassung in Jettingen-Scheppach über die Online-Plattform

GZKRU· Landratsamt Günzburg

Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll im Bezirk Jettingen-Scheppach wieder in den Straßenverkehr gebracht werden? Über die i-Kfz-Plattform führen Sie die Wiederinbetriebnahme (auf denselben oder einen neuen Halter) vollständig online durch – ganz ohne Behördentermin in Jettingen-Scheppach.

Checkliste: Nachweise für Wiederzulassung in Jettingen-Scheppach

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
  • Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer

Ablauf auf der Plattform: Wiederzulassung (Jettingen-Scheppach)

  1. 1Wiederzulassung auf der Plattform wählen & FIN sowie Sicherheitscodes erfassen
  2. 2Bisheriges reserviertes Kennzeichen übernehmen oder neues wählen
  3. 3Digital legitimieren und Antrag online einreichen
  4. 4Papiere und neue Stempelplaketten per Post empfangen

Häufige Fragen: Wiederzulassung in Jettingen-Scheppach

Wie schnell lässt sich Wiederzulassung für Jettingen-Scheppach (GZ, KRU) über die Plattform einreichen?
Die digitale Eingabe für den Zulassungsbezirk Jettingen-Scheppach dauert auf der Plattform in der Regel nur rund drei bis fünf Minuten. Ein Vor-Ort-Termin bei der Behörde (Landratsamt Günzburg) ist nicht erforderlich.
Welche Nachweise sind für Wiederzulassung in Jettingen-Scheppach bereitzuhalten?
Für die Plattform-Abwicklung im Bezirk Jettingen-Scheppach benötigen Sie insbesondere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code), Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV), Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer.
Wie erhalte ich die Unterlagen und Plaketten für mein GZ, KRU-Kennzeichen?
Nach Abschluss des Online-Vorgangs werden Bescheid, Zulassungsdokumente, Stempelplaketten und optional bestellte GZ, KRU-Kennzeichenschilder direkt per Post an Ihre Adresse in Günzburg bzw. im Bezirk Jettingen-Scheppach versendet.

Zuständige Zulassungsstelle Jettingen-Scheppach

Landratsamt Günzburg – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Dillinger Straße 21
89312 Günzburg
Bayern

Öffnungszeiten: Mo-Di 07:30-12:30 und 13:00-15:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-12:00 und 14:00-18:00, Fr 07:30-12:30

Kontakt

Telefon:
08221-95-0

Wiederzulassung in Jettingen-Scheppach jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie direkt auf dieser Plattform durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Dokumente und Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung auf der Plattform starten →

Zurück zur Übersicht Jettingen-Scheppach. Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.

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